Konzept und Qualitätsentwicklung

Unser Ziel ist es, jeder Beratung in Anspruch nehmenden Person die für sie angemessene und bestmögliche Hilfe anzubieten. Dazu verpflichten wir uns zur Einhaltung von Qualitätsstandards, wie sie

  • in der Rahmenvereinbarung mit der Freien und Hansestadt Hamburg vereinbart wurden
  • in der Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen und der Empfehlungsvereinbarung Pathologisches Glücksspiel mit dem VDR und den Spitzenverbänden der Krankenkassen abgeschlossen wurden
  • in den Leitlinien der Dachverbände, deren Mitglied wir sind, festgeschrieben sind.

Die Umsetzung der fachlichen Standards beschreiben wir in unserer Gesamtkonzeption, die in Einzelbereichen durch Teilkonzepte konkretisiert wird. Diese Konzeption wird regelmäßig überarbeitet.